Sicherheitshinweis
Steuerberater und vereidigte Buchprüfer üben ihren Beruf verschwiegen aus, § 57 StBerG und § 43 WPO.
Kommunikation per E-Mail kann jedoch Sicherheitslücken aufweisen. Beispielsweise können E-Mails von versierten Internetnutzern aufgehalten und eingesehen werden.
Aus diesem Grunde sollten Sie vertrauliche Unterlagen nicht per E-Mail schicken.
Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind.